
ÖGK St. Pölten: Kontakt und Leistungen im Überblick
Wer schon einmal eine Arztrechnung einreichen musste, kennt das Gefühl der Undurchsichtigkeit. Doch der ÖGK Kundenservice in St. Pölten macht den Prozess mit der richtigen Adresse und einer klaren Anleitung unkompliziert.
Adresse: Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten ·
Telefon: +43 50 7661 26100 ·
Öffnungszeiten: Mo–Fr 07:00–16:00 ·
Beitrag: 7,65 % des Bruttoeinkommens
Kurzüberblick
- Adresse: Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten (Österreichische Gesundheitskasse)
- Telefon: +43 50 7661 26100 (Österreichische Gesundheitskasse) (Österreichische Gesundheitskasse)
- E-Mail: stpoelten@oegk.at (Österreichische Gesundheitskasse) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Mo–Fr 07:00–16:00 (Österreichische Gesundheitskasse) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Arztbesuche, Medikamente, Spital, Vorsorge (Österreichische Gesundheitskasse) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Beitragssatz: 7,65 % des Bruttoeinkommens (Österreichische Gesundheitskasse) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Zahnbehandlungen teilweise, Zahnersatz mit Eigenanteil (Österreichische Gesundheitskasse)
- Login mit Karten- und Sozialversicherungsnummer (Meine ÖGK)
- Online-Anfragen stellen (Meine ÖGK)
- Formulare herunterladen (Österreichische Gesundheitskasse)
Sechs Fakten auf einen Blick – die wichtigsten Kennzahlen zur ÖGK in St. Pölten zusammengefasst (Herold).
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Adresse | Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten |
| Telefon | +43 50 7661 26100 |
| stpoelten@oegk.at | |
| Öffnungszeiten | Mo–Fr 07:00–16:00 |
| Webseite | https://www.oegk.at |
| Beitragssatz | 7,65 % des Bruttoeinkommens |
Der Überblick zeigt: Die ÖGK St. Pölten bietet überschaubare, aber entscheidende Parameter – die Adresse in der Kremser Landstraße 3 und die Telefonnummer sind die zentralen Anlaufpunkte, während der Beitragssatz von 7,65 % die finanzielle Grundlage für alle Leistungen bildet.
Welche Kosten übernimmt die ÖGK?
Überblick über die Leistungen der ÖGK
- Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen (Österreichische Gesundheitskasse)
- Medikamente auf Rezept (Österreichische Gesundheitskasse)
- Spitalsaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen (Österreichische Gesundheitskasse)
Die ÖGK in St. Pölten deckt den Großteil der medizinischen Grundversorgung ab: Von der Routineuntersuchung beim Hausarzt bis zum Krankenhausaufenthalt – die e-card regelt die Abrechnung direkt. Eine Besonderheit: Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten wird die Leistung nicht über die e-card abgerechnet (Österreichische Gesundheitskasse). Das bedeutet, Sie zahlen vor Ort und reichen die Rechnung selbst ein.
Bei Kassenärzten entfällt der Einreichungsprozess komplett. Das spart Zeit und Papierkram – besonders in St. Pölten, wo die meisten Praxen an die ÖGK angebunden sind.
Welche Behandlungen werden übernommen?
- Zahnbehandlungen: teilweise Kostenübernahme (Österreichische Gesundheitskasse)
- Zahnersatz: nur mit Eigenanteil (Österreichische Gesundheitskasse)
- Physiotherapie und Heilbehelfe: möglich nach Verordnung (Österreichische Gesundheitskasse)
Die Kostenübernahme bei Zähnen ist ein klassischer Fall von „teilweise“: Füllungen und Wurzelbehandlungen beim Kassenarzt sind abgedeckt, aber Zahnersatz wie Kronen oder Brücken erfordert einen Eigenanteil. Der genaue Betrag hängt vom Befund ab – ein Punkt, der oft zu Verwirrung führt.
Ausnahmen: Was die ÖGK nicht zahlt
- Kosmetische Operationen (Österreichische Gesundheitskasse)
- Alternative Heilmethoden in bestimmten Fällen (Österreichische Gesundheitskasse)
- Bestimmte Impfungen nicht im Standardprogramm (Österreichische Gesundheitskasse)
Die Ausnahmen betreffen oft Leistungen, die nicht als medizinisch notwendig gelten. Wer eine Zahnarztrechnung für Implantate einreicht, sollte wissen: Die Kostenübernahme kann im Einzelfall abweichen – eine vorherige Klärung mit dem Kundenservice in St. Pölten verhindert böse Überraschungen.
Die ÖGK deckt die Grundversorgung ab, aber Patienten müssen bei Wahlärzten selbst zuzahlen – der Kundenservice in St. Pölten hilft bei der Einordnung.
Welche Rechnungen kann ich bei der ÖGK einreichen?
Arten von einreichbaren Rechnungen
- Honorarnoten von Wahlärztinnen und Wahlärzten (Österreichische Gesundheitskasse)
- Zahnarztrechnungen von Wahlzahnärzten (Österreichische Gesundheitskasse)
- Rezepte und Kosten für Physiotherapie (Österreichische Gesundheitskasse)
- Heilbehelfe wie Bandagen oder Gehhilfen (Österreichische Gesundheitskasse)
Die Schlüsselregel: Alles, was nicht direkt über die e-card abgerechnet wird, können Sie einreichen. Das betrifft vor allem Wahlärzte – weil sie ihre Leistungen selbst verrechnen – und Zahnärzte, bei denen die Kosten häufig über dem Kassentarif liegen. Honorarnoten und detaillierte Rechnungen sind der Standard.
Schritte zur Einreichung einer Rechnung
- Rechnung prüfen: Alle nötigen Angaben müssen enthalten sein (Name der versicherten Person, Behandlungsdaten, Leistungsbeschreibung) (Österreichische Gesundheitskasse).
- Online einloggen: Auf Meine ÖGK mit e-card- und Sozialversicherungsnummer anmelden (Meine ÖGK).
- „Rechnung einreichen“ auswählen und Formular ausfüllen (Meine ÖGK).
- Rechnung als PDF oder Foto hochladen. Absenden.
- Alternativ: Post an die ÖGK St. Pölten, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten (Österreichische Gesundheitskasse).
Der einfachste und schnellste Weg ist der digitale über Meine ÖGK – das bestätigt auch die Lungenunion in ihrem Wegweiser zur Kostenerstattung (Lungenunion). Wer lieber persönlich vorbeikommt, kann die Unterlagen auch direkt in der Kundenservicestelle in St. Pölten abgeben.
Wer die Rechnung per Post schickt, riskiert längere Bearbeitungszeiten. Der digitale Weg ist nicht nur schneller, sondern auch nachvollziehbarer – der Status wird im Portal angezeigt.
Fristen und Formulare
- Frist: Innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum (Österreichische Gesundheitskasse)
- Formulare: Download im Serviceportal Meine ÖGK (Meine ÖGK)
- Besondere Anforderungen: Bei Rechnungen aus dem Urlaub müssen Name der versicherten Person und Behandlungsdaten auf der Rechnung stehen (Österreichische Gesundheitskasse).
Die 6-Monats-Frist ist der wichtigste Punkt: Wer zu spät einreicht, verliert den Anspruch auf Erstattung. Die Formulare sind im Portal vorkonfiguriert – ein großer Vorteil gegenüber dem Postweg, wo manuell ausgefüllte Vordrucke nötig sind.
Die ÖGK erwartet eine vollständige Rechnung innerhalb von 6 Monaten – der digitale Weg ist der effizienteste.
Wie kann ich eine Anfrage an die ÖGK stellen?
Kontaktmöglichkeiten: Telefon, E-Mail, Post
- Telefon: +43 50 7661 26100 (Österreichische Gesundheitskasse)
- E-Mail: stpoelten@oegk.at (Österreichische Gesundheitskasse)
- Post: Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten (Österreichische Gesundheitskasse)
Die ÖGK St. Pölten bietet drei klassische Kanäle. Die Telefonnummer +43 50 7661 26100 ist die direkte Linie – ideal für kurze Fragen zu Öffnungszeiten oder zur Frist einer Einreichung. Die E-Mail stpoelten@oegk.at eignet sich für Anfragen, die keine sofortige Antwort erfordern. Für den Postweg gilt: Dokumente am besten als Einschreiben versenden, um den Verlust auszuschließen. Die Adresse wurde bereits von der früheren Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse genutzt (Stadtgemeinde Traismauer).
Persönlicher Besuch im Kundenservice St. Pölten
- Adresse: Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten (Österreichische Gesundheitskasse)
- Öffnungszeiten: Mo–Fr 07:00–16:00 (Österreichische Gesundheitskasse)
- Terminvereinbarung online möglich (Österreichische Gesundheitskasse)
Vor Ort in der Kremser Landstraße 3 – derselbe Standort wie die frühere Niederösterreichische Gebietskrankenkasse – können Sie persönlich vorsprechen. Die Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr sind für Berufstätige eng, aber die Online-Terminbuchung hilft, Wartezeiten zu vermeiden. Ein Vorteil des persönlichen Besuchs: Bei komplexen Fällen wie Zahnarztrechnungen mit unklarem Eigenanteil kann die Sachbearbeiterin direkt prüfen.
Anfrage über das Serviceportal Meine ÖGK
- Login: e-card-Nummer und Sozialversicherungsnummer (Meine ÖGK)
- Funktionen: Rechnung einreichen, Status prüfen, Formulare herunterladen (Meine ÖGK)
- Empfohlen für: schnelle Erledigung und Nachverfolgung (Lungenunion)
Das Portal Meine ÖGK ist die digitale Drehscheibe. Es vereint Antragstellung, Formular-Download und Statusabfrage an einem Ort. Der Login erfordert beide Nummern – diese sollten griffbereit sein. Wer einmal eingeloggt ist, kann alle Schritte ohne Medienbrüche erledigen. Das spart Zeit, besonders wenn mehrere Rechnungen anfallen.
Nicht alle Anliegen lassen sich digital lösen. Bei Fragen zur individuellen Beitragshöhe für Selbstständige ist ein Anruf oder Besuch oft zielführender – die genaue Höhe variiert je nach Gewinn.
Die ÖGK bietet drei Wege – für Spezialfälle ist der persönliche Kontakt in St. Pölten die sicherste Wahl.
Was kostet die ÖGK im Monat?
Beitragssätze für Arbeitnehmer, Selbstständige und freiwillig Versicherte
- Arbeitnehmer: 7,65 % des Bruttoeinkommens (Arbeitgeberanteil extra) (Österreichische Gesundheitskasse)
- Selbstständige: 7,65 % des Gewinns (Österreichische Gesundheitskasse)
- Freiwillige Versicherung: ab etwa 80 Euro monatlich (Österreichische Gesundheitskasse)
Der beitragssatz von 7,65 % des Bruttoeinkommens gilt als einheitlicher Satz für alle Pflichtversicherten – ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Der Arbeitgeberanteil kommt obendrauf und wird direkt abgeführt. Für freiwillig Versicherte, etwa nach dem Austritt aus der Pflichtversicherung, beginnt der Betrag bei rund 80 Euro im Monat – eine wichtige Größenordnung für alle, die ihren Versicherungsschutz aufrechterhalten wollen.
Berechnungsgrundlage: Einkommen
- Arbeitnehmer: Bruttogehalt inklusive Sonderzahlungen (Österreichische Gesundheitskasse)
- Selbstständige: Gewinn aus dem letzten Jahresabschluss (Österreichische Gesundheitskasse)
- Freiwillige: Hängt von der gewählten Versicherungsart ab (Österreichische Gesundheitskasse)
Die Berechnung ist klar: Bei Arbeitnehmern zählt das Bruttoeinkommen, bei Selbstständigen der Gewinn. Die genaue Höhe für Selbstständige variiert nach Gewinn – ein Punkt, der oft als unklar empfunden wird. Wer sein Einkommen meldet, sollte die aktuellen Zahlen parat haben.
Sonderfälle: Studenten, Geringverdiener
- Studenten: Oft über die gesetzliche Mitversicherung abgedeckt (Österreichische Gesundheitskasse)
- Geringverdiener: Minimale Beiträge oder Befreiung möglich (Österreichische Gesundheitskasse)
Studenten sind meist über die Familie mitversichert – das spart den Eigenbeitrag. Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden. Hier lohnt der Anruf beim Kundenservice in St. Pölten, um die individuelle Situation zu klären.
Der Beitragssatz von 7,65 % ist fix, aber die tatsächliche Höhe schwankt mit dem Einkommen – der Kundenservice in St. Pölten hilft bei der Einordnung.
Kann man Zahnarztrechnungen bei der ÖGK einreichen?
Welche Zahnbehandlungen werden übernommen?
- Kassenärztliche Zahnbehandlungen: Füllungen, Wurzelbehandlungen – vollständig übernommen (Österreichische Gesundheitskasse)
- Wahlzahnarzt: Kostenübernahme teilweise, abhängig vom Tarif (Österreichische Gesundheitskasse)
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen – nur teilweise Erstattung (Österreichische Gesundheitskasse)
Zahnarztrechnungen sind ein häufiges Thema. Kassenärztliche Leistungen sind abgedeckt – Füllungen und Wurzelbehandlungen beim Kassenar kosten Sie nichts extra. Anders bei Wahlzahnärzten: Hier reichen Sie die Rechnung ein und erhalten einen Teil zurück. Zahnersatz ist der größte Posten – die ÖGK beteiligt sich nur mit einem Festbetrag, den Rest zahlen Sie selbst.
Zahnersatz: Kostenübernahme und Eigenanteil
- Die Erstattungshöhe hängt vom Befund ab (Österreichische Gesundheitskasse)
- Eigenanteil: Oft mehrere hundert bis tausend Euro, je nach Material und Art (Österreichische Gesundheitskasse)
- Zahnarztplan ist Pflicht: Vor Behandlung erstellen lassen (Österreichische Gesundheitskasse)
Der Befund entscheidet: Je nach Zahnstellung und -zustand variiert der Festbetrag der ÖGK. Der Zahnarztplan – vor der Behandlung eingereicht – gibt Klarheit. Wer ohne Plan handelt, riskiert, dass die Kostenübernahme geringer ausfällt.
Schritte zur Einreichung von Zahnarztrechnungen
- Rechnung vom Wahlzahnarzt mit detaillierter Honorarnote einholen.
- Zahnarztplan beifügen, falls vorhanden.
- Online über Mein ÖGK oder per Post an die ÖGK St. Pölten einreichen (Meine ÖGK).
- Frist: 6 Monate nach Rechnungsdatum beachten (Österreichische Gesundheitskasse).
Der Ablauf ist identisch mit dem normalen Einreichungsprozess. Die Zahnarztrechnung ist aber häufiger Streitfall – weil Patienten oft nicht wissen, dass Zahnersatz nur anteilig erstattet wird. Eine vorherige Beratung im Kundenservice St. Pölten kann hier Klarheit schaffen.
Zahnarztrechnungen sind einreichbar, aber die Erstattung ist begrenzt – der Kundenservice in St. Pölten hilft bei der Berechnung des Eigenanteils.
sozialinfo.noe.gv.at, weisheitszahn-wien.at, arztsuche24.at, oegk.at, baden.at, oegk.at
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse nicht?
Die ÖGK übernimmt keine kosmetischen Operationen, alternative Heilmethoden in bestimmten Fällen und einige Impfungen außerhalb des Standardprogramms (Österreichische Gesundheitskasse). Im Zweifel vorher nachfragen.
Wie lautet die E-Mail-Adresse der ÖGK St. Pölten?
Die E-Mail-Adresse des Kundenservice in St. Pölten lautet stpoelten@oegk.at (Österreichische Gesundheitskasse).
Kann ich Rechnungen auch online einreichen?
Ja, über das Serviceportal Meine ÖGK. Das ist der schnellste Weg und ermöglicht die Nachverfolgung des Status (Meine ÖGK).
Wie lange dauert die Erstattung einer eingereichten Rechnung?
Die Bearbeitungszeit der ÖGK liegt in der Regel bei 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Komplexität des Falls. Online-Einreichungen sind tendenziell schneller als der Postweg (Lungenunion).
Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung einer Zahnarztrechnung?
Sie benötigen die Honorarnote des Zahnarztes und – falls vorhanden – einen Zahnarztplan. Bei Wahlzahnärzten ist die Rechnung mit detaillierten Leistungsangaben erforderlich (Österreichische Gesundheitskasse).
Gibt es einen Unterschied zwischen ÖGK und der früheren Gebietskrankenkasse?
Ja, die ÖGK ist die Nachfolgeorganisation der neun Gebietskrankenkassen, die 2020 fusioniert wurden. In St. Pölten befindet sich der Kundenservice jedoch an derselben Adresse wie die frühere Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (Stadtgemeinde Traismauer). Die Leistungen sind ähnlich, aber die digitale Infrastruktur wurde ausgebaut.
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